§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
zwischen dem Anfragenwerk – Sarah Schneider, Gewerbestraße 9, 94121
Salzweg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem Kunden (nachfolgend
„Kunde“) geschlossenen Verträge.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, auch wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
3. Diese AGB gelten für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen, soweit
nicht ausdrücklich differenziert wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign,
technische Umsetzung und Support, Content-Produktion (Foto- und
Videomaterial), Social-Media-Betreuung, Schaltung von Werbeanzeigen
(insbesondere Meta Ads), Branding sowie strategische Beratung.
2. Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung. Ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. bestimmte Reichweite, Leads,
Umsätze oder Rankings) ist nicht geschuldet.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer,
freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte einzuschalten, bleibt jedoch gegenüber
dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme eines schriftlichen Angebots der
Auftragnehmerin durch den Kunden oder durch Bestätigung der
Auftragnehmerin in Textform zustande.
3. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Alle
Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Grundsätzlich wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung zu zahlen.
In Ausnahmefällen kann die Auftragnehmerin Rechnungen stellen, die ab
Rechnungsstellung innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung
fällig sind.
Wird eine Ratenzahlung ausdrücklich vereinbart, so sind die jeweiligen Raten
zu den vereinbarten Terminen fällig. Gerät der Kunde mit einer Rate in
Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag
verbleiben alle von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen (einschließlich
Entwürfe, Dateien, Quellcodes, Bild- und Videomaterial sowie
Nutzungsrechte) im Eigentum der Auftragnehmerin.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz (bei Verbrauchern) geltend zu machen. Daneben können
pauschale Mahngebühren in Höhe von 15 € für die erste Mahnung und 30 €
für die zweite Mahnung erhoben werden.
Bleibt die Zahlung auch nach zweimaliger Mahnung aus, ist die
Auftragnehmerin berechtigt, ein Inkassounternehmen oder rechtliche Schritte
einzuschalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde im
gesetzlich zulässigen Rahmen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der Auftragnehmerin
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei
denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Laufende Leistungen
1. Bei laufenden Leistungen, insbesondere Social-Media-Betreuung, Schaltung
und Betreuung von Werbeanzeigen oder vergleichbaren Dauerschuldverhältnissen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht
individuell anders vereinbart, drei (3), sechs (6) oder zwölf (12) Monate. Die
konkrete Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um
weitere drei (3) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten
zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug gerät oder seinen vertraglichen
Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt.
4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Auftragnehmerin berechtigt,
sämtliche Leistungen einzustellen, Zugänge zu entziehen und technische oder
administrative Maßnahmen zurückzunehmen, die mit der Leistungserbringung
verbunden waren.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht
1. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Werke, insbesondere Websites,
Quellcodes, Designs, Grafiken, Logos, Konzepte, Fotos, Videos sowie
sonstige Dateien und Materialien, unterliegen dem Urheberrecht.
2. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst nach
vollständiger Bezahlung aller vertraglich geschuldeten Vergütungen.
3. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte umfassend auf den
Kunden über. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Leistungen zur
Anpassung, Weiterentwicklung oder Weitergabe an andere Agenturen oder
Dienstleister zu verwenden, damit diese im Auftrag des Kunden damit arbeiten
können.
4. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder ein Weiterverkauf der Werke an Dritte
außerhalb des in Absatz 3 genannten Zwecks ist ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.
5. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die erstellten Werke und
Projektergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website,
Social-Media-Präsenz) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich
widerspricht.
§ 7 Abnahme, Korrekturen und Mängelrügen
1. 2. Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch ausdrückliche Freigabe des
Kunden oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Nutzung der erbrachten
Leistungen).
Spätestens sieben (7) Kalendertage nach Fertigstellung der Lieferung oder
nach Abschluss der zweiten kostenfreien Korrekturschleife gilt das Projekt
automatisch als abgenommen, sofern der Kunde bis dahin keine schriftlichen
Mängelrügen erhoben hat.
3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben
(7) Tagen nach Abnahme oder Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als
genehmigt.
4. Der Auftragnehmerin stehen zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Projekt
zu. Weitere Korrekturen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung und
werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
5. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Mitwirkungshandlungen (z. B.
Bereitstellung von Inhalten, Logos, Zugangsdaten, Feedback) zeitnah zu
erbringen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verlängern
vereinbarte Fristen entsprechend und berechtigen die Auftragnehmerin zur
Anpassung des Zeitplans und ggf. zur Berechnung zusätzlicher Kosten.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung
bzw. das vereinbarte Werk. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg,
insbesondere in Form von Umsatzsteigerungen, Kundengewinnung,
Reichweitenzuwachs oder vergleichbaren Ergebnissen, wird nicht geschuldet.
Für technische Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern (z. B.
Hosting-Anbieter, Social-Media-Plattformen, Werbenetzwerke, CMS-Systeme,
Dritt-Plugins) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit wird
ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn
oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts
Abweichendes geregelt ist.
§ 9 Support, Wartung und Beratung
1.Support-, Wartungs- und Beratungsleistungen sind nicht automatisch
Bestandteil eines Projektes. Sie werden nur erbracht, wenn ein gesonderter
Vertrag über laufende Betreuung abgeschlossen wird oder eine individuelle
Vereinbarung vorliegt.
2.Besteht kein Support- oder Wartungsvertrag, so werden Anfragen des Kunden
nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz der Auftragnehmerin
abgerechnet.
3.Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsumfänge ergeben sich
ausschließlich aus dem jeweils vereinbarten Vertrag. Ohne entsprechende
Vereinbarung besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder
Bearbeitungszeiten.
4. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die dauerhafte
Funktionsfähigkeit, Kompatibilität oder Aktualität von eingesetzten Plugins,
Drittsoftware oder externen Plattformen. Updates, Anpassungen und
Fehlerbehebungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden
ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Nähere Informationen sind der jeweils gültigen
Datenschutzerklärung zu entnehmen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmerin nur solche
personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, deren Verarbeitung nach
den einschlägigen Datenschutzgesetzen zulässig ist.
3. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit
erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung zugänglich zu machen.
4. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses fort.
5. Zugangsdaten, Tracking-IDs, Pixel-Codes oder andere vertrauliche
Informationen, die im Zuge der Leistungserbringung übermittelt oder
eingerichtet werden, dürfen von der Auftragnehmerin ausschließlich für die
vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine eigenmächtige Weitergabe an
Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz
der Auftragnehmerin.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form
vorgeschrieben ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.