Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen dem Anfragenwerk – Sarah Schneider, Gewerbestraße 9, 94121 Salzweg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossenen Verträge.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Diese AGB gelten für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
§ 2 Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, technische Umsetzung und Support, Content-Produktion (Foto- und Videomaterial), Social-Media-Betreuung, Schaltung von Werbeanzeigen (insbesondere Meta Ads), Branding sowie strategische Beratung.
2. Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. bestimmte Reichweite, Leads, Umsätze oder Rankings) ist nicht geschuldet.
3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte einzuschalten, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss 1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme eines schriftlichen Angebots der Auftragnehmerin durch den Kunden oder durch Bestätigung der Auftragnehmerin in Textform zustande.
3. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen 1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Grundsätzlich wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung zu zahlen.
In Ausnahmefällen kann die Auftragnehmerin Rechnungen stellen, die ab Rechnungsstellung innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig sind.
Wird eine Ratenzahlung ausdrücklich vereinbart, so sind die jeweiligen Raten zu den vereinbarten Terminen fällig. Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag verbleiben alle von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen (einschließlich Entwürfe, Dateien, Quellcodes, Bild- und Videomaterial sowie Nutzungsrechte) im Eigentum der Auftragnehmerin.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) geltend zu machen. Daneben können pauschale Mahngebühren in Höhe von 15 € für die erste Mahnung und 30 € für die zweite Mahnung erhoben werden.
Bleibt die Zahlung auch nach zweimaliger Mahnung aus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein Inkassounternehmen oder rechtliche Schritte einzuschalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Laufende Leistungen 1. Bei laufenden Leistungen, insbesondere Social-Media-Betreuung, Schaltung und Betreuung von Werbeanzeigen oder vergleichbaren Dauerschuldverhältnissen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht individuell anders vereinbart, drei (3), sechs (6) oder zwölf (12) Monate. Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere drei (3) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug gerät oder seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt.
4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, Zugänge zu entziehen und technische oder administrative Maßnahmen zurückzunehmen, die mit der Leistungserbringung verbunden waren.
§ 6 Nutzungsrechte und Urheberrecht 1. Alle von der Auftragnehmerin erstellten Werke, insbesondere Websites, Quellcodes, Designs, Grafiken, Logos, Konzepte, Fotos, Videos sowie sonstige Dateien und Materialien, unterliegen dem Urheberrecht.
2. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung aller vertraglich geschuldeten Vergütungen.
3. Nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte umfassend auf den Kunden über. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Leistungen zur Anpassung, Weiterentwicklung oder Weitergabe an andere Agenturen oder Dienstleister zu verwenden, damit diese im Auftrag des Kunden damit arbeiten können.
4. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder ein Weiterverkauf der Werke an Dritte außerhalb des in Absatz 3 genannten Zwecks ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.
5. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die erstellten Werke und Projektergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social-Media-Präsenz) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Abnahme, Korrekturen und Mängelrügen 1. 2. Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch ausdrückliche Freigabe des Kunden oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Nutzung der erbrachten Leistungen).
Spätestens sieben (7) Kalendertage nach Fertigstellung der Lieferung oder nach Abschluss der zweiten kostenfreien Korrekturschleife gilt das Projekt automatisch als abgenommen, sofern der Kunde bis dahin keine schriftlichen Mängelrügen erhoben hat.
3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abnahme oder Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
4. Der Auftragnehmerin stehen zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Projekt zu. Weitere Korrekturen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung und werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
5. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Mitwirkungshandlungen (z. B. Bereitstellung von Inhalten, Logos, Zugangsdaten, Feedback) zeitnah zu erbringen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und berechtigen die Auftragnehmerin zur Anpassung des Zeitplans und ggf. zur Berechnung zusätzlicher Kosten.
§ 8 Haftung und Gewährleistung Die Auftragnehmerin schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung bzw. das vereinbarte Werk. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere in Form von Umsatzsteigerungen, Kundengewinnung, Reichweitenzuwachs oder vergleichbaren Ergebnissen, wird nicht geschuldet. Für technische Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern (z. B. Hosting-Anbieter, Social-Media-Plattformen, Werbenetzwerke, CMS-Systeme, Dritt-Plugins) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 9 Support, Wartung und Beratung 1.Support-, Wartungs- und Beratungsleistungen sind nicht automatisch Bestandteil eines Projektes. Sie werden nur erbracht, wenn ein gesonderter Vertrag über laufende Betreuung abgeschlossen wird oder eine individuelle Vereinbarung vorliegt.
2.Besteht kein Support- oder Wartungsvertrag, so werden Anfragen des Kunden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz der Auftragnehmerin abgerechnet.
3.Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsumfänge ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils vereinbarten Vertrag. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten.
4. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit, Kompatibilität oder Aktualität von eingesetzten Plugins, Drittsoftware oder externen Plattformen. Updates, Anpassungen und Fehlerbehebungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit 1. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung zu entnehmen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmerin nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, deren Verarbeitung nach den einschlägigen Datenschutzgesetzen zulässig ist.
3. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich zu machen.
4. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
5. Zugangsdaten, Tracking-IDs, Pixel-Codes oder andere vertrauliche Informationen, die im Zuge der Leistungserbringung übermittelt oder eingerichtet werden, dürfen von der Auftragnehmerin ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine eigenmächtige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 11 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.
3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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